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Steuerstrafrecht,Beweisverwertung

Sachverhalt: Im Rahmen einer regulären Betriebsprüfung wurde bei einem Mandanten (Herr X) ein Steuerstrafverfahren eröffnet. Das Verfahren sowie die Betriebsprüfung richten sich sowohl gegen eine GmbH, deren Gesellschafter-Geschäftsführer unser Mandant ist, als auch gegen die natürliche Person (Herr X). Es wurden nun im Rahmen der o.g. Prüfung die Kontoauszüge des Herrn X von seiner bestehenden (privaten) Bankverbindung eingefordert. Frage: Zu Recht? Gibt es Grenzen der Mitwirkungspflichten?
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