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Korrektur,Bescheid

Das Finanzamt (FA) hat, weil die Steuererklärungen nicht fristgerecht abgegeben wurden, die Besteuerungsgrundlagen zur Gewerbe- und Körperschaftsteuer geschätzt und geschätzte Steuerbescheide erlassen. Die zur Fristwahrung eingelegten Einsprüche konnten nicht begründet werden, weil die Steuererklärungen immer noch nicht eingereicht wurden. Das Finanzamt hat jetzt die fristgerecht eingelegten Einsprüche mangels Begründung abgelehnt. Nach der Rechtsbehelfsfrist kann innerhalb eines Monats Klage erhoben werden. Die Steuererklärungen sollen in den nächsten Tagen vorliegen und es wird nach der kostengünstigsten Verfahrensweise gefragt: 1. Welche Vorgehensweise ist einzuhalten? 2. Wie ist der Sachverhalt zu bewerten, wenn die Steuerbescheide, die unter dem Vorbehalt der Nachprüfung ergangen waren, nach wie vor unter dem Vorbehalt der Nachprüfung stehen (ergibt sich aus der Einspruchsentscheidung)?
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