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Wohnsitz,Steuerpflicht

Eine Mandantin von uns (GmbH) bekommt von ihrer Muttergesellschaft mit Sitz in Taiwan im Laufe des Jahres einen Mitarbeiter übersandt. Dieser soll in Deutschland bei unserer Mandantin für ein Jahr tätig werden. Er wird nicht bei unserer Mandantin angestellt, sondern die Muttergesellschaft stellt Rechnungen für die geleistete Arbeit. Zusätzlich stellt unsere GmbH dem Entsendeten eine Wohnung zur Verfügung. Inwieweit ist der Entsendete in Deutschland steuerpflichtig, und wie wird die Doppelbesteuerung vermieden? 
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