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Verfahrensrecht,unbeschränkte Steuerpflicht,Gewöhnlicher Aufenthalt

Wir betreuen einen Mandanten, der seinen Lebensmittelpunkt in Brasilien hat und ab 14.12.2019 ein Gewerbe in Deutschland angemeldet hat. Bis Ende Februar 2020 besteht dieses Gewerbe noch, dann möchte er es abmelden. Zusätzlich hat er noch in Deutschland in einer anderen Gemeinde (ab 12.08.2019) ein Haus, welches seiner Frau gehört und welches vermietet wird. Nun zu unserer Frage: Zu welchem Zeitpunkt wird unser Mandant unbeschränkt steuerpflichtig? Unser Ziel ist es, bei der beschränkten Steuerpflicht für 2019 und 2020 zu bleiben.
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