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Korrektur,Steuerbescheid

Ein Steuerberater hat in den Steuererklärungen seines Mandanten in der Anlage N Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit erklärt, obwohl es sich lediglich um ein pauschal versteuertes Aushilfsgehalt handelte. Dementsprechend lag dem Finanzamt bei Erlass des Einkommensteuerbescheides keine elektronische Übermittlung eines Gehalts seitens des Arbeitgebers vor; dennoch wurde die Angabe aus der Steuererklärung in die Steuerbescheide übernommen. Die Steuerbescheide sind rechtskräftig. Gibt es eine Möglichkeit, die Bescheide ändern zu lassen, zum Beispiel nach § 129 oder § 173a AO?
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