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Gewerbesteueranrechnung,§ 35 EStG,Grundlagenbescheid

Sachverhalt: Der Stpfl. ist Erfinder von medizintechnischen Artikeln und Inhaber von diesbezüglichen Patenten. Das FA hat im Rahmen einer vor zehn Jahren durchgeführten BP eine Betriebsaufspaltung angenommen, da der Stpfl. Grundstücksteile an eine ihm gehörende GmbH überlässt. Diese GmbH fertigt in diesen Räumen medizintechnische Artikel, die auf den Patenten des Stpfl. basieren. Sowohl die erzielten Vermietungsentgelte als auch die von der GmbH erhaltenen Dienstleistungsentgelte wurden von der BP und später von der Veranlagungsstelle des FA als Einkünfte gem. § 18 EStG behandelt. Die jetzt stattfindende BP geht dagegen von Einkünften gem. § 15 EStG aus und will für den Prüfungszeitraum Gewerbesteuer festsetzen. Die Einkommensteuerbescheide sind für diesen Zeitraum bereits rechtskräftig. Frage: Kann die Anrechnung der Gewerbesteuer gem. § 35 EStG dennoch erfolgen? Wenn ja, nach welcher Rechtsvorschrift?
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