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Änderung,Steuerbescheid

Sachverhalt: Mandantin kommt mit Mitteilung zu mir, dass das Finanzamt sämtliche Steuerbescheide seit 2013 ändern will. Grund: Sie war immer mit Steuerklasse 2 veranlagt und hat den Freibetrag für Alleinerziehende in Anspruch genommen. Laut Meldedaten wohnt der Kindesvater seit 31.10.2012 bei ihr. Dies ist den Beamten erst mit der Erklärung 2018 aufgefallen. Die Veranlagungen seit 2013 sind aber alle verbescheidet und ich sehe keine nachträglich bekannt gewordenen Tatsachen, da die Meldedaten dem Finanzamt jedes Jahr vorliegen. Kann das Finanzamt die Bescheide tatsächlich noch ändern? Greift § 172 I Nr. 2d AO evtl. wegen Vorliegens einer Ordnungswidrigkeit (Steuerhinterziehung kann ich klar ausschließen)?
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