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Änderung § 173 AO,Tatsache,grobes Verschulden

Eheleute E haben eine Zusammenveranlagung zur Einkommensteuererklärung abgegeben (von Mandantschaft erstellt, ohne steuerliche Beratung); der Bescheid ist bestandskräftig. In der Steuererklärung hat der Ehemann seine Aufwendungen zur sog. zertifizierten Basisrentenversicherung eingetragen. Das Finanzamt erließ den Einkommensteuerbescheid ohne Berücksichtigung dieser Aufwendungen mit dem Hinweis in den Erläuterungen: „Die Beiträge zu Basisrentenverträgen (sog. Rürup-Rente) konnten nicht berücksichtigt werden, weil hier keine elektronisch übermittelten Daten vorliegen. Die Einwilligung in die Datenübermittlung gemäß § 10 Abs. 2 Satz 2 Nummer 2 EStG ist Voraussetzung für den Sonderausgabenabzug solcher Beiträge.“ Tatsächlich hatte der Ehemann der elektronischen Übermittlung seiner Beiträge durch das Versicherungsunternehmen an die Finanzbehörde nicht nicht zugestimmt. Das Versicherungsunternehmen übermittelte die Beiträge an die Behörde. Da bei dem Versicherungsunternehmen jedoch ein falsches Geburtsdatum gespeichert war, kam der übermittelte Datensatz nie bei der Finanzbehörde an. Gibt es eine Möglichkeit, den Einkommensteuerbescheid zu Gunsten der Eheleute E geändert zu bekommen?
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