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Privates Veräußerungsgeschäft,Verlustvortrag,Bestandskräftiger Bescheid

Im Jahr 2014 erfolgte eine Veräußerung eines Grundstücks mit Verlust gem. § 23 EStG, der nicht erklärt wurde. Die ESt-Veranlagung 2014 ist bestandskräftig. Kann jetzt noch ein Antrag auf gesonderte Feststellung des Verlustes beantragt werden?
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