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§ 129 AO,§ 173 AO

TB ist im Jahr 2015 Vater geworden, nicht verheiratet, Arbeitnehmer. TB hat für die Jahre 2015, 2016 und 2017 die Einkommensteuererklärung erstellt und abgegeben. Die Anlage Kind hat er nicht eingereicht. Jedoch ist aus den Jahreslohnsteuerbescheinigungen ersichtlich, dass das Kind mit 0,5 angegeben ist. Auch hat er eine Anlage V für diese Jahre eingereicht. Das Mietobjekt hat er mit 2 % Abschreibung angegeben, obwohl der AfA-Satz 2,5 % beträgt (Baujahr 1905): Fragen: Kann eine Berichtigung für 2015 bis 2017 mit Erfolg beantragt werden? Welche Vorschriften ziehen hier■Sinn?■ für den Kinderfreibetrag als auch die höhere Abschreibung?
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