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Verfahrensdokumentation,Grundsätze ordnungsgemäßer Buchhaltung

Mandant X ist ein Unternehmen, welches den digitalen Wandel in der eigenen Büroorganisation vorantreibt. Das Unternehmen erstellt seine Ausgangsrechnungen ordnungsgemäß über eine Software und dort werden alle Rechnungen archiviert. Die Ausgangsrechnungen werden in die Buchhaltung eingespielt und automatisch verbucht. Außerdem erhält das Unternehmen teilweise Eingangsrechnungen in digitaler Form (per E-Mail oder Fax). Das Unternehmen erstellt die Buchhaltung und die Umsatzsteuer-Voranmeldungen selbst. Für den Zweck der Buchhaltung werden die Kontoauszüge über den Kontoauszugsmanager automatisch in die Buchhaltung eingelesen. Frage 1: Müssen die Ausgangsrechnungen trotzdem in Papierform ausgedruckt werden? Welche steuerlichen, revisionssicheren und rechtlichen Voraussetzungen sind erforderlich, damit der Unternehmer die Rechnungen nicht mehr ausdrucken muss? Frage 2: Müssen die elektronisch erhaltenen Eingangsrechnungen trotzdem in Papierform ausgedruckt werden? Welche steuerlichen, revisionssicheren und rechtlichen Voraussetzungen sind erforderlich, damit der Unternehmer die Rechnungen nicht mehr ausdrucken muss? Frage 3: Die Mandanten würden gerne darauf verzichten, die Kontoauszüge in alter Form bei der Bank auszudrucken. – Ist es ausreichend, die elektronisch abgerufenen Auszüge auszudrucken und aufzubewahren? Falls ja, was ist hier zu beachten? – Ist es möglich, die Kontoauszüge nur elektronisch abzuspeichern? Falls ja, was ist hier zu beachten? Frage 4: (Abwandlung zu Variante 3) Das Unternehmen erstellt die Buchhaltung und die Umsatzsteuer-Voranmeldungen selbst. Für den Zweck der Buchhaltung werden die Kontoauszüge auf elektronischem Wege als PDF fortlaufend ausgedruckt und durch die Buchhaltung verbucht. – Ist es ausreichend, die PDF-Dokumente aufzubewahren? Falls ja, was ist hier zu beachten? – Ist es möglich, die Kontoauszüge nur elektronisch abzuspeichern? Falls ja, was ist hier zu beachten? Frage 5: Gibt es bei den Ausgangsrechnungen, Eingangsrechnungen und Kontoauszügen noch weitere Besonderheiten zu beachten – wenn diese elektronisch archiviert werden können –, damit ein Betriebsprüfer diese Dokumente anerkennt?
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