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Steuerhinterziehung,Selbstanzeige

Ein neuer Mandant hat ab dem 1.8.2012 Vermietungseinkünfte aus einem geerbten Mietobjekt in Bayern (Baujahr 1955 – somit keine Abschreibung möglich?!) i. H. v. 630 Euro monatlich. Es wurde noch nie eine Einkommensteuererklärung abgegeben (auch für die Jahre vor 2012 nicht). 1. Muss für alle Jahre ab 2012 eine Einkommensteuererklärung abgegeben werden oder ist bereits Verjährung eingetreten? 2. Muss eine Selbstanzeige gestellt werden oder reicht die Abgabe der Erklärungen (Nachzahlung pro Jahr ca. 1.500 Euro)? 3. Ist es ratsam, die voraussichtliche Gesamtnachzahlung vorab zu überweisen, oder reicht es, dem Finanzamt eine Einzugsermächtigung zu erteilen?
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