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§ 233a AO,§ 182 Abs. 1 Satz 1 AO,Frist

Folgender Sachverhalt: Bei der Einkommensteuer 2017 war der Gewinn aus einer Beteiligung noch nicht bekannt. Der Bescheid erging am 02.04.2019. Der Bescheid über die gesonderte Feststellung erging dann am 10.05.2019. Mit Bescheid vom 10.02.2020 wurde nun der Gewinn aus der Beteiligung in einem geänderten Steuerbescheid 2017 berücksichtigt (fast ein Jahr später). Nun hat das Finanzamt Zinsen in Höhe von 380 € festgesetzt. Ist dies zulässig, obwohl das Finanzamt den Grundlagen-Bescheid bereits einen Monat nach dem ersten Bescheid erlassen hat?
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