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Wechsel,Gewinnermittlung,Übergang

Ein gewerbetreibender Einzelunternehmer ist seit rd. zehn Jahren bilanzierungspflichtig. Im Jahr 2017 war der Gewinn nur noch rd. 900 €. Im Jahr 2018 ergab sich ein Verlust von rd. € 30.000 und im Jahr 2019 ergibt sich wieder ein Verlust. Vom Finanzamt wurde der Unternehmer jetzt ab 2021 wieder als 4/3-Rechner eingestuft. In der Bilanz steht ein Inventur-Posten mit Material und unfertigen Erzeugnissen von rd. € 15.000. Zu welchem Zeitpunkt ist dieser Posten ergebniswirksam aufzulösen für den Übergang auf die 4/3-Rechnung? Im Jahr 2020 oder im Jahr 2021?
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