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§ 173 AO,neue Tatsachen,Festsetzungsverjährung

Der Steuerpflichtige ist bis einschließlich 2018 veranlagt, die Einkommensteuerbescheide sind ohne Vorbehalt ergangen. Das Finanzamt erlässt nun ohne Angabe einer Korrekturvorschrift neue Einkommensteuerbescheide für die Jahre 2018–2009, weil der Steuerpflichtige eine italienische Sozialversicherungsrente für diese Jahre nicht versteuert hat. Mit welcher Korrekturvorschrift kann das Finanzamt dies tun (auch für den gesamten Zeitraum)? Der Sachverhalt war bis dato nicht bekannt.
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