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Stellplatzvermietung,WEG,Eigentümer

Wir haben eine große WEG mit 470 Wohnungen (kein Gewerbe). Auf dem Grundstück befinden sich ca. 80 Stellplätze (im Gemeinschaftseigentum), die jetzt an die im Objekt wohnenden Eigentümer oder Mieter von der WEG vermietet werden sollen. Die Einnahmen sollen in die Instandhaltungsrücklage fließen. Die Frage, die sich dabei stellt, ist, ob die WEG mit der Vermietung der Stellplätze umsatzsteuerpflichtig wird. Die Kleinunternehmerregelung kann nicht mehr in Anspruch genommen werden. Ist ein „einheitliches Mietverhältnis“ hier noch gegeben?Die Stellplätze werden nur an Mieter bzw. Eigentümer in den WEG-Wohnungen vermietet. Folgender Satz ist im Mustermietvertrag enthalten: „Dieser Vertrag ist rechtlich und wirtschaftlich selbständig und unabhängig von etwa abgeschlossenen Verträgen über Wohnraum oder andere Mietgegenstände.“
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