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Umsatzsteuer,Steuerbefreiung,Schwimmschule

Folgender Fall:Eine Schwimmschule ist bis 2018 Kleinunternehmer, im Jahr 2019 nicht mehr. Es werden bisher folgende Kurse ausgeführt: Babyschwimmen, Anfängerschwimmkurse für Kinder und für Erwachsene, Bronzekurse, Aquafitkurse, Kraulkurse für Anfänger und für Fortgeschrittene.Zertifizierungen einzelner Kurse gibt es nicht. Krankenkassenzulassungen liegen nicht vor.Die Kurse werden in Hallenbädern durchgeführt, die vom kommunalen Betreiber angemietet werden. Der Inhaber der Schwimmschule hat eine abgeschlossene Ausbildung zum Fachangestellten für Bäderbetriebe. Die Mitarbeiter (Aushilfen) haben einen Schein zum Aquafitnesstrainer gemacht, kommen z. T. vom DLRG und/oder haben eine sozialpädagogische Ausbildung.Der Inhaber gibt größtenteils die Kraulkurse, Bronzekurse und Schwimmlernkurse für Kinder. Es springt aber jeder auch mal für den anderen ein.Der Inhaber könnte über den Bund dt. Schwimmmeister durch eine zweiwöchige Schulung eine Ausbildung machen und sich dann Präventionstrainer nennen.Wie sieht es mit der Umsatzsteuerpflicht der Kurse aus?
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