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Workshop,Berufsverband,§ 4 Nr. 22 UStG

Unser Mandant wird im Rahmen seines Gewerbebetriebes (Orgelbauer) für den Bundesverband der Orgelbauer einen 3tägigen Workshop anbieten. Es werden Teilnehmer u.a. aus der Schweiz, Italien, Finnland und Deutschland teilnehmen. Es handelt sich um eine „Non-Profit-Veranstaltung“. Unser Mandant wird selbst Vorträge halten, und es werden Konzerte auf den gebauten Orgeln von Künstlern im Rahmen des Workshops erfolgen.Frage: Wie ist der Sachverhalt umsatzsteuerlich zu behandeln? Gibt es Auswirkungen auf die Rechnungsstellung an die Teilnehmer aus dem EU- Drittland?§ 4 Nr. 22 UStG gilt in diesem Zusammenhang wohl nicht, da unser Mandant die Veranstaltung im Rahmen seines Einzelunternehmens organisiert, richtig?
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