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Heilbehandlung,Arzt

Mein Mandant erbringt als Honorararzt umsatzsteuerpflichtige Leistungen, die nach § 4 Nr. 14a UStG von der Umsatzsteuer befreit sind.Nach dem Urteil des BSG vom 04.06.2019 entsteht hier aber neuerdings Sozialversicherung.Mein Mandant möchte die Sozialversicherung gerne umgehen.Er überlegt, eine GmbH zu gründen, in der er alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer ist.1.Kann die GmbH durch den Arzt (Gesellschafter-Geschäftsführer) die ärztliche Leistung erbringen, ohne dass Sozialversicherung entsteht?2.Bleibt die ärztliche Leistung weiterhin umsatzsteuerbefreit?Oder entsteht hier ggf. unter dem Stichwort Arbeitnehmerüberlassung ein Umsatzsteuerproblem?3.Welchen Ausweg aus der Umsatzsteuerproblematik sehen Sie ggf.?
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