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Umsatzsteuer,Garantieverlängerung,Steuerbefreiung

Wir haben einen Mandanten, der verkauft als Hersteller elektronische Geräte. Der Kunden kann neben der gesetzlichen Garantie eine Garantieverlängerung auf bis zu fünf Jahre erwerben. Der Mandant rechnet dieses Honorar für die Garantieverlängerung umsatzsteuerpflichtig ab. Nun stellt sich für uns die Frage, ob es nicht an sich umsatzsteuerfrei ist, dafür aber der Versicherungssteuer unterliegt.
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