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Vermietung,Ehegatten,Kleinunternehmer

Folgende Frage stellt sich mir:Meine Mandanten haben Folgendes vor: Ehemann baut auf einem ihm gehörenden Grundstück eine Pension hauptsächlich mit Eigenleistung aus. Später möchte seine Ehefrau diese Räumlichkeiten von dem Mann anmieten und als Pension im Rahmen von § 19 UStG betreiben, also ohne Vorsteuerabzug. Nun meine Frage: Der Mietvertrag, welchen die Eheleute für das Grundstück schließen wollen, sollte ohne Umsatzsteuerausweis erfolgen. Ist das in diesem Falle möglich? Die Frau würde mit ihrer kurzfristigen Vermietung ja normalerweise nach § 4 Nr. 12 S. 2 umsatzsteuerpflichtig sein, nimmt jedoch die Kleinunternehmerregelung in Anspruch. Der Ehemann vermietet ja eigentlich langfristig Grund und Boden sowie Gebäude an die Frau umsatzsteuerfrei. Ist das so möglich oder schlägt die kurzfristige Vermietung der Frau an die Feriengäste auch hier umsatzsteuerlich auf den Ehemann durch? Da der Mann bereits als Einzelunternehmer selbstständig ist, kann er die Kleinunternehmerregelung nicht in Anspruch nehmen.
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