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Umsatzsteuer,Steuerbefreiung,Aufhebung Erbbaurecht

Sachverhalt:Der Einzelunternehmer M baut im Jahr 2009 auf das Grundstück seines Sohnes S eine betrieblich genutzte Doppelgarage und aktiviert die Baukosten (EUR 50.000,00) in sein Betriebsvermögen (Bauten auf fremdem Grund und Boden).Im Grundbuch wird ein Erbbaurecht für die Dauer von 25 Jahren zugunsten des M eingetragen.Zum 01.01.2019 wird das Erbbaurecht notariell aufgehoben und die Löschung des Erbbaurechts im Grundbuch beantragt. Für das vom Erbbauberechtigten errichtete Bauwerk erhält der Erbbauberechtigte vom Grundstückseigentümer eine Entschädigungszahlung in Höhe von EUR 40.000,00.Frage: wie ist der Fall umsatzsteuerrechtlich zu würdigen?Fällt er unter die Steuerbefreiung des § 4 Nr. 9 UStG?
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