Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

V&V,13b,48

Eine Mandantin von mir, die Einkünfte aus Vermietung hat, bekam von einem in Polen ansässigen Unternehmer eine Rechnung über eine Werklieferung mit dem Vermerk der Umkehr der Steuerschuldnerschaft. Es wurden am Mietshaus die Fenster ausgetauscht. Im ersten Moment war ich der Meinung, die Rechnung darf nicht mit dem Hinweis auf § 13B UStG ohne MwSt. ausgestellt werden. Ich dachte, da es sich bei meiner Mandantin um eine Privatperson handelt, müsste eine Rechnung mit MwSt. ausgestellt werden. Sie vermietet auch nur zu Wohnzwecken Es gibt keinerlei Option zur MwSt.  Jetzt meine Frage: Ist meine Mandantin aufgrund umsatzsteuerfreier Vermietung als Unternehmer zu sehen? Wenn ja, wird sie dann Steuerschuldner der USt aus der Werklieferung? Wie führt sie denn dann die USt ab? Sie hat keine Steuernummer mit USt-Signal beim Finanzamt. Das wäre ja eventuell dann auch nur einmalig.
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen