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Umsatzsteuerpflicht,§ 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. c UStG,Behindert

Meine Mandantin arbeitet als Schriftdolmetscherin, bisher mit Einnahmen unter der Kleinunternehmergrenze. Diese wird nun im Jahr 2018 überschritten, und es stellt sich die Frage einer Umsatzsteuerpflicht ab 2019. Sie erhält Einnahmen aus der Arbeit für Behinderte (Gehörlose). Sie ist tätig für folgende Auftraggeber: das Integrationsamt, gemeinnützige Vereine, Universitäten, Gericht – als Joblotse bei Bewerbungen und Einsellungsgesprächen.* Unter welchen Voraussetzungen fallen diese Leistungen unter eine Umsatzsteuerbefreiung? * Welche Nachweise müssen erbracht werden dazu?
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