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Unbebautes Grundstück,Abfall

A vermietet als Privatperson an einen Bauunternehmer B jeweils zeitlich begrenzt ein unbebautes Grundstück, auf dem B seinen Bauschutt/Erdaushub von dessen Bauplätzen zwischenlagert. B transportiert nach der Zwischenlagerung den Bauschutt/Erdaushub wieder ab und versetzt damit das unbebaute Grundstück wieder in seinen ursprünglichen Zustand zurück. A erzielt hieraus jährlich Einnahmen von durchschnittlich ca. 30.000 EUR. Fällt die Grundstücksvermietung unter eine umsatzsteuerliche Befreiungsvorschrift?
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