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hauswirtschaftliche Dienstleistung,Betreuung,Reinigungsleistungen

Ich habe einen Mandanten in der Rechtsform einer GmbH, der Reinigungsleistungen erbringt und umsatzsteuerpflichtig ist. Fragestellung: Nunmehr steht er in Verhandlungen mit einer Krankenkasse und möchte hauswirtschaftliche Dienstleistungen im Rahmen der Angebote zur Unterstützung im Alltag nach § 45a SGB XI erbringen (siehe auch Anlagen). In den Anlagen sind die Leistungen angekreuzt. Frage: Sind die Leistungen umsatzsteuerbefreit (§ 4 Nr. 16 UStG?) oder umsatzsteuerpflichtig (19 %)? 
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