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Bildungsleistung,Unterricht,BWL

Zurzeit treten immer wieder Zweifelsfragen betreffend die Umsatzsteuerbefreiung von Lehrern und Dozenten nach der Umsatzsteuersystemrichtlinie auf.Ein Mandant ist als selbständiger Dozent für Betriebswirtschaftslehre tätig.Im Rahmen dieser Tätigkeit beauftragen ihn Firmen, für ihre Mitarbeiter Seminare durchzuführen.Neben dieser Tätigkeit erteilt er auch Einzelpersonen Unterricht im Fach Betriebswirtschaftslehre.Außerdem veranstaltet er Seminare mit mehreren Teilnehmern in eigener Regie.Bei diesen Seminaren bzw. bei dieser Unterrichtung handelt es sich in der Regel immer um Fortbildungsmaßnahmen, gelegentlich auch um Berufsausbildung.Wie sind diese Sachverhalte umsatzsteuerlich zu bewerten? Im Falle der Umsatzsteuerbefreiung wäre dann der Umsatzsteuerausweis in den Rechnungen ein Sachverhalt des §§ 14c UStG?
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