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§ 3 Abs. 9 Satz 1 UStG,§ 3a Abs. 3 UStG,§ 4 Nr. 12 Satz 1 Buchstabe a UStG,Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

Meine Mandantin (Privatperson/Rentnerin) hat bisher seit dem Jahr 2001 in einem Teil ihres Mietshauses drei möblierte Zimmer jeweils kurzfristig an Pensionsgäste vermietet (ohne Nebenleistungen) und bis zum 31.12.2018 jeweils 7 % Umsatzsteuer deklariert. Jetzt hat sich herausgestellt, dass aus den kurzfristigen Mietverträgen die drei möblierten Zimmer langfristig an drei Einzelpersonen gegen monatliche Miete vermietet werden. Die Kündigungsfrist beträgt zwischen ein und drei Monaten.Es handelt sich somit ab 2018 um eine langfristige Vermietung von möblierten Zimmern (ohne jegliche Serviceleistungen).Das Haus gehört meiner Mandantin schon über 30 Jahre. Es fanden auch keine größeren Erhaltungsaufwendungen in den letzten zehn Jahren statt (Vorsteuerkorrektur).Ist diese Vermietung ab dem Jahr 2018 umsatzsteuerfrei?Bitte um Angabe mit Rechtsquellen.
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