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§§ 4 Nr. 1 a UStG,§ 6 UStG,Reihengeschäft,Einfuhrumsatzsteuer § 21 Abs. 4 Satz 4 UStG

Unser Mandant Zwischenhändler (B) aus Deutschland bestellt Ware bei Lieferant (A) im Drittland und veräußert diese weiter an Kunde (C) in Holland. Die Verfügungsmacht über die Ware erhält (C) im Drittland. (C) beauftragt Spedition und transportiert die Ware von (A) in ein eigenes Lager nach Polen.Welcher Hinweis soll auf die Rechnung von (B) an (C)?Wer ist Schuldner der EUSt?
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