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Tanzschule,Befreiung

Meine Mandantin erteilt Tanzunterricht für Kinder. Sie schreibt Rechnungen ohne USt, die wir aber immer als stpfl. Umsatz seit Mandatsübernahme ab Jahreserklärung 2009 im Jahr 2010 behandelt haben. Die Bescheinigung liegt erst jetzt im Jahr 2019 vor.Vorher war das nie im Gespräch; es ging immer nur um die eventuelle Möglichkeit eines 7-%-Satzes. Das FA lässt eine Änderung nur ab Jahreserklärung 2014 zu. Gibt es eine Möglichkeit, die Vorjahre 2009 bis 2013 zu retten und die USt noch zu holen? Auch der Vorberater hat die ganzen Umsätze als 19%ige Leistung eingestuft.
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