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Grundstückslieferung,Grunderwerbsteuer,Abbruch

Die A-GmbH & Co. KG hält in ihrem Betriebsvermögen ein Grundstück, auf dem sich eine Industriebrache befindet. Die A GmbH & Co. KG möchte das Grundstück an die Stadt G veräußern. Gegenstand des Kaufvertrages ist ein geräumtes Grundstück, die A GmbH & Co. KG hat somit auf eigene Kosten die Abbruch- und Räumarbeiten durchzuführen. Im Kaufvertrag wird der Wert des reinen Grundstücks mit 3,3 Mio. € bewertet. Dieser Betrag ist mit Unterzeichnung des Vertrages fällig. Der Wert der Abbruchleistung wird im Kaufvertrag mit 4,0 Mio. € bewertet. Der Betrag ist mit Übergabe des geräumten Grundstücks fällig. Der Gesamtkaufpreis von 7,7 Mio. € entspricht dem ortsüblichen Bodenwert pro qm für gewerbliche Grundstücke. Eine Option zur Umsatzsteuer wird vom Erwerber vertraglich abbedungen. Frage: Wie ist der Sachverhalt umsatzsteuerrechtlich zu würdigen? Wir gehen von einer einheitlichen (umsatzsteuerfreien) Grundstückslieferung aus.Wie ist der Sachverhalt grunderwerbsteuerrechtlich zu beurteilen?
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