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Umsatzsteuer,Steuerbefreiung,Eingliederungsleistungen durch Subunternehmer

A. Sachverhalt----------------Die A-GmbH ist ein nach SGB III zertifiziertes Unternehmen und erbringt als Auftragnehmer Integrationsleistungen für die Agentur für Arbeit.Die B-gGmbH ist eine 100%ige gemeinnützige Tochtergesellschaft der A-GmbH.Die B-gGmbH soll als Nachunternehmer die Integrationsleistungen für die A-GmbH durchführen und gegenüber der A-GmbH abrechnen. Die A-GmbH rechnet diese Leistungen wiederum mit der Arbeitsagentur ab.B. Fragestellung==========1. Kann sich die A-GmbH auf die Steuerbefreiung des § 4 Nr. 15b UStG berufen, wenn sie diese Leistungen durch einen Nachunternehmer erbringen lässt?2. Sind die Leistungen des Nachunternehmers (B-gGmbH) gegenüber der A-GmbH nach § 4 Nr. 15b UStG steuerfrei bzw. kann der Nachunternehmer auch steuerfreie Leistungen nach § 4 Nr. 15b UStG erbringen, wenn die Integrationsleistungen nicht unmittelbar mit der Arbeitsagentur abgerechnet werden? 
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