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Umsatzsteuer,Steuerbefreiung,Heilbehandlungen etc.

Sachverhalt:Augenarzt A bietet sogenannte IGel Leistungen an.bspw. Glaukom-Früherkennung mittels Perimetrie, Ophthalmoskopie und/oder Tonometrie etc. Die angebotenen Leistungen beziehen sich teilweise auf den ICD 10 Code. Zwar hat der Bundesfinanzhof wiederholt entschieden, dass die Frage, ob eine Leistung umsatzsteuerfrei ist oder nicht, nicht von einer Katalogisierung der WHO abhängen.Es stellt sich jedoch die Frage, ob die angebotenen Leistungen nach der Rechtsprechung des EuGH nicht der Vorbeugung von Krankheiten im Rahmen der Befunderhebung bzw. Vorsorge erbracht werden.Frage:Umsätze steuerfrei gem. § 4 Nr. 14 UStG?
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