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Seniorenbetreuung,§ 4 Nr. 16 UStG,Pflegeleistungen

Unsere Mandantin betreibt eine Seniorenbetreuung, die nicht nach Sozialversicherungsrecht anerkannt ist. Ihre Kunden sind ausschließlich Privatpersonen, die größtenteils Pflegestufe haben.Hauptsächliche Tätigkeit ist die 24-h-Betreuung und umfasst hauswirtschaftliche Tätigekeiten, pflegerische Unterstützung und Hilfe bei der Grundpflege (Ernährung, Körperpflege und Mobilität).Greift für diese Tätigkeit eine der Befreiungsvorschriften des § 4 Nr. 16 UStG?
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