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§ 3 Abs. 1 UStG,§ 4 Nr. 4b UStG,BMF-Schreiben vom 28.01.2004 (BStBl 2004 I S. 242),Steuerbefreiung für eine Lieferung,die der Einfuhr vorangeht

Es liegt folgender Sachverhalt vor:Ein gebrauchter PKW wird aus einem Drittland in ein Zoll-Verwahrungslager unseres Mandanten im Inland verbracht. Es liegt ein ordnungsgemäßer Ankaufvertrag von unserem Mandanten vor. Es wurde keine Einfuhrumsatzsteuer erklärt und abgeführt und die Ware wurde nicht verzollt. Die benötigten T1-Bescheinigungen liegen ebenfalls vor.Der PKW wird an einen Kunden in Deutschland verkauft. Der Kunde hat ebenfalls ein Zoll-Verwahrungslager. Der PKW wird aus dem Zoll-Verwahrungslager unseres Mandanten in das Zoll-Verwahrungslager des Kunden überführt. Bislang steht nicht fest, ob der Kunde den PKW in ein weiteres Verwahrungslager verkauft oder ob der Gegenstand in ein Drittland verkauft wird.Wie ist dieser Sachverhalt aus umsatzsteuerlicher Sicht zu beurteilen?Liegt die Steuerbefreiung gem. § 4 Nr. 4b UStG für die Ausgangsleistung unseres Mandanten vor?Welche Nachweise hat unser Mandant zu erbringen?
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