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nicht gemeinnütziger Verein,§ 24 UStG,§ 13a EStG

Unsere Mandantin – ein S. e.V. – ist ein neu gegründeter nicht gemeinnütziger Verein. Der Vereinszweck ist die Erprobung und Umsetzung von ökologischer, klimagerechter und solidarischer Landbewirtschaftung sowie die Vermittlung von Kenntnissen darüber. Der Vereinszweck soll im Wesentlichen durch Betreiben von Landwirtschaft erfüllt werden. Zudem wird es eine Zusammenarbeit mit anderen Organisationen ähnlicher Zielsetzung geben und es werden Seminare und Veranstaltungen (kostenlos auch für Nichtmitglieder) durchgeführt.Da es bei nicht gemeinnützigen Vereinen zwar einen steuerfreien Bereich (Mitgliedsbeiträge usw.), im Gegensatz zu den gemeinnützigen Vereinen aber keinen steuerfreien Zweckbetrieb gibt, werden die Einkünfte im Rahmen eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs erzielt. Hierzu stellen sich für uns folgende Fragen:Können für die Einkünfte aus der Landwirtschaft die Durchschnittsbesteuerung nach § 13a EStG und § 24 UStG angewandt werden?Es sollen Seminare und Veranstaltungen (kostenlos auch für Nichtmitglieder) durchgeführt werden. Hierfür soll es mit einer anderen ähnlichen Organisation eine Kooperationsvereinbarung geben. Unsere Mandantin soll von dieser Organisation jährlich 25.000,00 € als Zuschuss für diesen Zweck erhalten. Kann dieser Zuschuss im steuerfreien Bereich bleiben (ohne USt + KSt)?
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