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Kleinunternehmer,Vorsteuerkorrektur,Steuerpflicht

Unser Mandant war im Jahr 2018 Kleinunternehmer.Im Jahr 2018 hat er einen Pkw für das Betriebsvermögen (aufgrund § 19 UStG ohne Vorsteuerabzug) erworben.Aufgrund des Überschreitens der maßgeblichen Grenzen im Jahr 2018 muss 2019 Umsatzsteuer ausgewiesen werden.Nun, im Jahr 2019, muss der Pkw aus betrieblichen Gründen veräußert werden.Besteht die Möglichkeit, bei diesem Verkauf auf den Ausweis von Umsatzsteuer (und die Korrektur nach § 15a UStG) zu verzichten?
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