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Vertretungsärztin,Steuerfreie Leistungen,§ 4 Nr. 14a UStG

Wir betreuen eine Zahnärztin.Diese ist als reine Vertretungs-Ärztin (z.B. Urlaubs-, Krankheits- oder Elternzeit-Vertretung) in unterschiedlichen Zahnarztpraxen (auch für ganz unterschiedliche Zeiträume) tätig, aber immer als Zahnärztin am Patienten. Sie erbringt damit ausschließlich zahnärztliche Leistungen im Sinne einer Heilbehandlung. Nun gibt es hier die Diskussion, ob diese Leistungen umsatzsteuerpflichtig oder -frei sind. Die Zahnärztekammer hat wohl auf ein Urteil mit USt-Pflicht verwiesen. Nach Recherche im USt-Anwendungserlass/Kommentar bin ich der Meinung, dass die Leistungen umsatzsteuerfrei sind. Können Sie mir hier ein/e rechtsichere/s Antwort/Urteil/Fundstelle liefern?
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