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§ 9 Abs. 2 i.V.m. § 4 Nr. 12 Satz 1 Buchstabe a UStG,Nebenkosten,Hauptleistungen

Der Vermieter berechnet bei einer Vermietung, bei welcher er zur Umsatzsteuer optiert hat, für die Nebenkosten keine Umsatzsteuer (da es sich um Versicherung, Grundsteuer, Abwasser etc. handelt). Das Finanzamt bezieht sich auf das EuGH-Urteil vom 16.04.2015, C-42/14 und meint, dass unabhängig vom Vorsteuerabzug die Nebenleistung das Schicksal der Hauptleistung teilt.
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