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Umsatzsteuer,Lieferort,Innergemeinschaftliche Lieferung

Sachverhalt: Unternehmer A (Berlin) verkauft ein Gemälde an eine Galerie B mit Sitz in London (GB). B verwendet beim Kauf seine englische USt-Id-Nr.B lässt das Gemälde bei A durch einen Spediteur abholen. Laut der Gelangensbestätigung, die B dem A vorlegt, liegt der Lieferort in Paris.Frage:Tätigt A eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung, obwohl B das Gemälde nicht nach GB, sondern nach Frankreich bringen lässt?
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