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Erbbaurecht,Optierung,Steuerpflicht

A ist Unternehmer im Sinne des § 2 UStG, Sitz im Inland.A erbringt nur Umsatzerlöse, die den Vorsteuerabzug nicht ausschließen.Im Betriebsvermögen des A befindet sich ein unbebautes Grundstück (Lage im Inland).Unternehmer B will das Grundstück bebauen und die Gewerbeobjekte umsatzsteuerpflichtig vermieten.A räumt für B auf das Grundstück ein Erbbaurecht ein. Jährlich werden von A gegenüber B Erbbauzinsen berechnet.Kann A bezüglich den Erbbauzinsen gemäß § 9 UStG zur USt-Pflicht optieren oder ist dies ausgeschlossen?
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