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Umsatzsteuer,Steuerbefreiung,Dolmetscherin

Meine Mandantin ist Dolmetscherin. In diesem Zusammenhang hat sie an einen im Deutschland ansässigen Auftraggeber eine Übersetzung getätigt und entsprechend Umsatzsteuer ausgewiesen. Dieser Kunde moniert nun die Rechnung und verweist darauf, dass es sich hier um eine Dienstleistung im Zusammenhang mit der Seeschifffahrt handelt und diese eine steuerfreie Dienstleistung nach § 4 Nr. 2 in Verbindung mit § 8 Abs. 1 und 3 UStG handelt. Die Übersetzung wurde im Rahmen einer gerichtlichen Streitigkeit, die in den Niederlanden verhandelt wird, benötigt.
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