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Ausfuhrlieferung,Abgrenzung,innergemeinschaftliche Lieferung

Unsere Kunde ist eine GmbH (B-GmbH), ansässig in Deutschland. Diese stellt Pinsel und andere Kosmetikprodukte her. Von einem Kunden in Russland werden Pinsel bestellt. Diese werden von unserer B-GmbH nach Italien zu einem sogenannten Verpacker geliefert. Dieser verpackt die Ware und fügt den Pinseln noch diverse Gegenstände hinzu und liefert das fertige Produkt nach Russland. Wir ist die Lieferung von unserer B-GmbH an den Russen zu beurteilen? Der russische Kunde verwendet weder eine Umsatzsteueridentifikationsnummer, noch hat er eine Betriebsstätte in Deutschland oder Italien.
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