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igel,Frauenarzt

Meine Mandantschaft betreibt eine Frauenarztpraxis in der Rechtsform einer GbR. Außerdem erbringen diese IGeL-Leistungen p. a. in Höhe von ca. 30.000 €/10% Umsatz.Neben der potentiellen gewerblichen Infektion stellt sich auch die Frage nach der Umsatzsteuerpflicht der IGeL-Leistungen.Folgenden Leistungen werden erbracht:a) Streptokokken-Abstrich vor der Geburt.b) Ultraschall des kleinen Beckens (Gebärmutter, Eierstöcke, Blase) zur Erweiterung der Früherkennungsuntersuchung.c) Wunschultraschall in der Schwangerschaft.d) Blutentnahme zur Bestimmung des Toxoplasmoseschutzes (in der Schwangerschaft).e) Test auf sexuelll übertragbare Infektionen (STD Test).f) Stuhltest auf verstecktes Blut im Stuhl.g) Impfungen außerhalb der gesetzlichen Impfungen (z. B. Reiseimpfungen).h) Blutentnahme auf Wunsch der Patientin (z. B. Hormonspiegel).i) Spiraleneinlage zur Kontrazeption.Welche erbrachten IGeL-Leistungen fallen nicht unter die Umsatzsteuerbefreiung des § 4 Nr. 14 a UStG?
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