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Vermietung,Subunternehmervertrag,Wohnraum

Bauunternehmer A (Hauptunternehmer) schließt mit dem Subunternehmer B (Bauleister) einen Nachunternehmervertrag ab. In dem Nachunternehmervertrag ist geregelt, dass die Wohnunterkünfte für die Arbeiter des Subunternehmers vom Hauptunternehmer gegen Entgelt gestellt werden. Bei Beginn der Überlassung lässt sich noch nicht abschätzen, wie lange der Subunternehmer mit seinen u. U. wechselnden Arbeitnehmern für den Hauptunternehmer tätig sein wird. Der Zeitraum von sechs Monaten kann durchaus überschritten werden.Die Unterbringung erfolgt in einer Wohnung sowie in eingerichteten Baucontainern.Wie muss Bauunternehmer A die Überlassung der Unterkünfte umsatzsteuerlich behandeln? Muss dabei zwischen Wohnung und Baucontainern unterschieden werden?Handelt es sich um eine Nebenleistung – also Behandlung nach § 13b UStG? Oder liegt eine eigenständige Leistung vor, die mit 7 % (Beherbergung) oder 19 % abzurechnen ist?
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