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Versicherungsmakler,Vermittlungstätigkeiten,§ 4 Nr. 11 UStG

Unsere Mandanten sind als GmbH & Co. KG als Altersvorsorge-Berater tätig. Sie beraten ihre Mandanten umfänglich zum Thema Altersvorsorge. Am Ende einer Beratung kommt es üblicherweise dazu, dass die Mandanten über Vorsorge-Produkte informiert werden und häufig Versicherungsverträge abschließen. Es wird eine Vergütung in Form einer Pauschale oder einer Stundenvergütung für die Vermittlung der Versicherungsverträge vereinbart. Hierfür liegen Vergütungsvereinbarungen vor. Sind die von dem Mandanten zu zahlenden Vergütungen umsatzsteuerpflichtig oder können sie unter die Umsatzsteuerfreiheit nach § 4 Nr. 11 UStG fallen?
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