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Umsatzsteuer,Steuerbefreiung,Erstellung von Lehrheften

Unser Mandant ist ein Bildungsträger und erbringt umsatzsteuerfreie Leistungen nach § 4 Nr. 21a) bb) UStG. Für die an der Schule unterrichtenden Dozenten gilt die Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 21b) bb) UStG. Diese Dozenten schreiben so genannte Lehrbriefe für den Einsatz in ihren Kursen selbst. Diese dienen der Ergänzung des Rahmenlehrplanes. Für die Erstellung eines Lehrbriefes erhalten die Dozenten vom Bildungsträger eine Summe X, das umfassende Nutzungsrecht verbleibt beim Dozenten/Urheber. Ist diese erhaltene Leistung umsatzsteuerfrei oder umsatzsteuerpflichtig? Wenn sie umsatzsteuerpflichtig ist, welcher Steuersatz ist anzuwenden?
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