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Versicherungsvermittlung,Steuerfreie Leistungen,§ 4 Nr. 11 UStG

Unser Mandant bezieht Einnahmen durch die Provision für PKV-Tarifoptimierungen. Hierbei berät er seine Kunden hinsichtlich eines günstigeren Tarifs für eine bereits bestehende Krankenversicherung. Ein Wechsel der Versicherungsgesellschaft ist dabei nicht Bestandteil der Vereinbarung.Laut Finanzamt sind dies umsatzsteuerpflichtige Einnahmen, da der wesentliche Aspekt einer steuerfreien Versicherungsmaklertätigkeit, Kunden zu suchen und diesen mit dem Versicherungsunternehmen zusammenzuführen, nicht erfüllt ist.Sind diese Umsätze tatsächlich steuerpflichtig?
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