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§ 3c UStG,§ 18j UStG,OSS

Mandant ist Internethändler. Er verkauft und versendet auch nach Österreich. Er erzielt folgende Netto-Umsätze nach Österreich: 2020 < 10 T€; I + II/2021 < 10 T€; III + IV/2021 < 10 T€ (10 T€ wird insgesamt im Jahr 2021 nicht überschritten); I + II/2022 = 5 T€; III/2022 (30.09.2022) = 20 T€. Frage: 1) Zu welchem Zeitpunkt ist der Ort der Lieferung gem. § 3c UStG erstmalig Österreich (kein Verzicht auf § 3c IV UStG)? 2) Für welches Quartal kann erstmalig eine OSS-Meldung abgegeben werden (Mandant ist bisher nicht registriert)? 3) Wie hoch ist der Umsatz, der im OSS-Verfahren dann in dem entsprechenden Quartal angemeldet wird (Registrierung in Österreich nicht gewünscht)?
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