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Ausfuhr,OSS-Verfahren

Wir begleiten einen Onlinehändler. Dieser hatte bislang nahezu ausschließlich Lieferumsätze nur in Deutschland. Nun plant er, seine Waren auch an private Endabnehmer in der Schweiz auszuliefern. Kunden sind private Endkunden, Warenwerte betragen ab 30 € und höher. Was ist umsatzsteuerlich zu beachten? Wo ist der Ort der Lieferung der Ware? Welche Umsatzsteuer muss ausgewiesen werden? Besteht eine Registrierungspflicht in der Schweiz? Oder ist es nicht vielmehr so, dass eine steuerfreie Ausfuhrlieferung in die Schweiz vorliegt und Einfuhrumsatzsteuer anfällt? Wenn ja, wer muss dann für die Verzollung sorgen, ist das regelbar? Das OSS-Verfahren gilt doch nur für Lieferungen in EU-Länder, oder?
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